Liebe Eltern,
soll Ihr Kind aus einem dringenden, aber vorhersehbaren Grund vom Unterricht beurlaubt werden, so beantragen Sie dies bitte eine Woche vorher „schriftlich“ in der Schulleitung.
Geben Sie bei Arztterminen bitte auch an, um welchen Arzt es sich handelt und weshalb der Besuch am Vormittag erforderlich ist.
Anträge auf Unterrichtsbefreiung senden Sie bitte per Mail an die Schulleitung. Selbstverständlich können Sie den Antrag Ihrem Kind auch in Papierform mitgeben.
Genehmigte Anträge schicken wir per Mail an Sie zurück, informieren zudem die Klassenlehrkraft und tragen die Beurlaubung im Schulmanager ein.
Anträge auf Beurlaubung außerhalb der Ferien wegen Reise- und Urlaubsfahrten dürfen grundsätzlich nicht genehmigt werden. Planen Sie Ihren Urlaub bitte so, dass er in die Ferienzeit fällt.
Jüdische, christlich-orthodoxe und muslimische Schülerinnen und Schüler sind an bestimmten Feiertagen ihrer Religionsgemeinschaft ohne besonderen Antrag von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit.
Ferien und Feiertage | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Die Erziehungsberechtigten sind jedoch verpflichtet, die Schule rechtzeitig über den Grund und die Dauer der Abwesenheit zu unterrichten. Schreiben Sie uns bitte in diesem Fall eine Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Zimmer, Rin
Diese Frage stellen sich Kinder im Laufe des Schulvormittages immer wieder.
Damit es zu keinen Verunsicherungen kommen kann, verteilten wir in unseren 1. Klassen kleine Merkhifen. Diese Kärtchen sind für die Büchertasche gedacht. Gerne können diese auch von älteren Schülerinnen und Schülern benutzt werden.