Liebe Eltern,
soll Ihr Kind aus einem dringenden, aber vorhersehbaren Grund (z.B. dringender Arztbesuch am Vormittag), vom Unterricht beurlaubt werden, so beantragen Sie dies bitte eine Woche vorher schriftlich in der Schulleitung.
Anträge auf Unterrichtsbefreiung finden Sie auf der Downloadbereich. Sie können den Antrag bei der Klassenlehrkraft abgeben oder direkt per Mail an die Schulleitung schicken.
Die Eltern erhalten den bearbeiteten Antrag wieder zurück. Im Sekretariat wird dann bei einer Genehmigung die Abwesenheit des Kindes im Schulmanager vermerkt. Sie müssen Ihr Kind also bei einer genehmigten Unterrichtsbefreiung nicht krankmelden.
Anträge auf Beurlaubung außerhalb der Ferien wegen Reise- und Urlaubsfahrten können grundsätzlich nicht genehmigt werden. Planen Sie Ihren Urlaub bitte so, dass er in die Ferienzeit fällt. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Viele Grüße
Ute Zimmer, Rin
Diese Frage stellen sich Kinder im Laufe des Schulvormittages immer wieder.
Damit es zu keinen Verunsicherungen kommen kann, verteilten wir in unseren 1. Klassen kleine Merkhifen. Diese Kärtchen sind für die Büchertasche gedacht. Gerne können diese auch von älteren Schülerinnen und Schülern benutzt werden.